UPC-Berufungsgericht: Aufschiebende Wirkung
Gemäß Art 74 Abs 1 EPGÜ hat eine Berufung keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, das Berufungsgericht entscheidet auf begründeten Antrag einer der Parteien anders. Das Berufungsgericht kann dem Antrag daher nur stattgeben, wenn die Umstände des Einzelfalls eine Ausnahme von dem Grundsatz rechtfertigen,...