Vorlagen an die Große Beschwerdekammer
Beruft sich der Patentinhaber in Bezug auf die erfinderische Tätigkeit auf eine technische Wirkung und hat er zum Nachweis einer solchen Wirkung Beweismittel, wie beispielsweise Versuchsdaten, vorgelegt, die vor dem Anmeldetag des Streitpatents nicht veröffentlicht waren und erst nach dem Anmeldetag...