UPC-Zentralkammer: Verspätete Beweismittel
Gemäß R 171 und 172 VerfO hat eine Partei, die sich auf eine Tatsache beruft, die von der Gegenseite bestritten wird oder bestritten werden könnte, die Beweismittel anzugeben. Das bedeutet, dass jede Partei, die eine Klage einbringt, im Vorhinein die zur Stützung ihres Begehrens erforderlichen Unterlagen...