EPA: Nicht-Erzielung der technischen Wirkung am Rande des Anspruchsumfangs unschädlich
Erzielt eine einzelne Zusammensetzung, die Bestandteile in Mengen gemäß der Endwerte der beanspruchten Bereiche enthält, und die folglich sozusagen am Rande des Anspruchsumfangs liegt, die technische Wirkung, die für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit relevant wäre, nicht, so ist die Einbeziehung...