
Bereit für Einheitspatent
und UPC
Mit der Expertise von SONN
Am 1. Juni 2023 ist es soweit: Das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court – UPC) nimmt seine Arbeit auf. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, europäische Patente mit einheitlicher Wirkung ("Einheitspatente") zu erlangen sowie Klagen vor dem UPC einzureichen.
Das Einheitspatent kann in vielen Fällen zu Einsparungen bei Patentkosten führen. Beim UPC können für derzeit 17 EU-Mitgliedsstaaten zentral Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren geführt werden. Wir erwarten, dass Verfahren vor dem UPC zu raschen und qualitativ hochwertigen Entscheidungen führen.
SONN unterstützt Sie nicht nur bei der Erlangung von Einheitspatenten, sondern vertritt Sie auch vom ersten Tag an in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem UPC.
Unsere Experten
Daniel Alge ist schon seit vielen Jahren in die Entstehung des UPC involviert, unter anderem in seinen Funktionen als Board Member der European Patent Litigators Association (EPLIT) und Präsident der European Union Members Commission des internationalen Patentanwaltsverbands FICPI. Darüber hinaus hält er immer wieder Vorträge zu diesem Thema, zuletzt etwa im Rahmen der IP Academy des Österreichischen Patentamts.
Rainer Beetz war mehrere Jahre Mitglied einer Expertengruppe, welche die EU Kommission bei der Konzipierung des UPC beraten hat. Er ist Gründungsmitglied von EPLIT und hält Vorträge zum UPC vor Anwaltschaft und Industrie, demnächst beim imh Seminar „Einheitspatent & Unified Patent Court“ (jetzt registrieren), gemeinsam mit Johannes Strobl.
Johannes Strobl ist aufgrund seines European Patent Litigation Certificate, das er im Rahmen eines UPC-spezifischen Lehrgangs beim Politecno di Milano erworben hat, versiert in verfahrensrechtlichen Fragen vor diesem neuen Gericht.

