Die Beschwerdekammer ist eine Tatsacheninstanz
Die Beschwerdekammer ist befugt, angefochtene Entscheidungen in vollem Umfang, einschließlich der Rechts- und Tatfragen, zu überprüfen. Dies gilt sogar für Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz, auch wenn diese zumindest teilweise auf einem Zeugenbeweis beruhen (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 7. 12. 2020,
T 1604/16).