SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Entscheidung des UPC: Inhalt der Klageschrift

Regel 13 Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts: Mit Einbringung der Klageschrift wurden keine Anlagen eingereicht. Stattdessen finden sich in der Klageschrift Hinweise, dass eine Vorlage von Anlagen beabsichtigt sei, sobald eine Zustellung an die Beklagte auf elektronischem Wege möglich ist. Die Klage richtet sich gegen vier Beklagte. 

Nachdem ein anwaltlicher Vertreter angezeigt hatte, die Zustellung per E-Mail für alle vier Beklagte entgegenzunehmen, wurden auf Verfügung des Berichterstatters die angekündigten Anlagen hochgeladen. Der Zeitpunkt der wirksamen Zustellung der Klage ist umstritten. Der Umstand, dass die Klägerin die Anlagen erst nachträglich in das CMS hochgeladen hat, ändert an den Zustellzeitpunkten der Klage nichts (die Klagen wurde den Beklagten 1 bis 3 etwas früher zugestellt als dem Beklagte zu 4). 

Eine Klage kann gemäß Regel 13 Verfahrensordnung ohne Anlagen wirksam eingereicht und zugestellt werden, wenn in der Klageschrift die Vorlage dieser Anlagen lediglich zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt wird. Dem Erfordernis, der beklagten Partei hinreichend rechtliches Gehör auch mit Blick auf später eingereichte Anlagen zu gewähren, ist gegebenenfalls durch Feinjustierungen des Fristenregimes zu begegnen. 

Der zeitliche Verzug bei der Zugänglichmachung der Anlagen rechtfertigt vorliegend auch keine Fristverlängerung. Die meisten Anlagen betreffen die angegriffene Ausführungsform oder Parallelverfahren mit Beteiligung der Beklagten, liegen der Beklagten also bereits vor. Die restlichen Anlagen betreffen, bis auf die Merkmalsgliederung, das Klagepatent. Diese sind öffentlich abrufbar. Die Merkmalsgliederung ist bereit in der Klageschrift wiedergegeben. 

Allerdings ist (erneut) festzustellen, dass die Arbeit mit dem neuen Verfahrensrecht und dem CMS sämtliche Beteiligte vor erhebliche Herausforderungen stellt; das der Kammer eingeräumte Ermessen wird daher dahingehend ausgeübt, dass dem Fristverlängerungsantrag der Beklagten zu 1) bis 3) ausnahmsweise stattgegeben wird (UPC 29. August 2023, CFI 14/ 2023).