SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Entscheidung des UPC: Übersetzungen Beweismittel

Regel 7.1 Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts: In einem Verfahren mit Deutsch als Verfahrenssprache, hat die Lokalkammer München gemäß Regel 7.1 Verfahrensordnung bestimmt, dass es nicht erforderlich ist, Übersetzungen englischsprachiger Anlagen einzureichen (UPC 6. Juli 2023, CFI 17/ 2023).