"Goldstandard" bei der Neuheitsprüfung eines aus einem größerem Bereich ausgewählten Teilbereichs hinreichend
Die bisherige Praxis, wonach ein aus einem größeren Zahlenbereich des Stands der Technik ausgewählter Teilbereich als neu gilt, wenn (a) der ausgewählte Teilbereich im Vergleich zu dem bekannten Bereich eng ist und (b) der ausgewählte Teilbereich genügend Abstand von konkreten im Stand der Technik offenbarten...