Neuheit von Verwendungsansprüchen
Die bloße Entdeckung einer neuen Eigenschaft oder Wirkung eines bestimmten Inhaltsstoffs einer bekannten Zusammensetzung, die für einen bekannten Zweck verwendet wird, kann die Neuheit eines Verwendungsanspruchs nicht begründen (in Abgrenzung zum der GBK-E G 2/88 zu Grunde liegenden Sachverhalt)...