SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Zur Anpassung der Beschreibung an die Ansprüche

Das Erfordernis, dass die Ansprüche durch die Beschreibung gestützt sein müssen, bedeutet nicht notwendigerweise, dass alle "Ausführungsformen" in der Beschreibung einer Patentanmeldung durch die (unabhängigen) Ansprüche abgedeckt sein müssen, dh dass alle Ausführungsformen in den Anwendungsbereich dieser Ansprüche fallen müssen (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 24.10.2022, T 2194/19, Error correction/TERAYON).

Der Zweck der Ansprüche, den Gegenstand, für den Schutz begehrt wird, zu definieren, stellt zusätzlich zu den ausdrücklichen Erfordernissen, dass die Ansprüche deutlich und knapp gefasst, und von der Beschreibung gestützt sein müssen, Anforderungen an die Anmeldung als Ganzes. Es ist eine elementare Anforderung an das Patent als Rechtstitel, dass sein Schutzumfang genau bestimmt werden kann. Ob dies bei einer Patentanmeldung (oder einem geänderten Patent) tatsächlich der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung der Beschreibung entschieden werden. Ansprüche und Beschreibung bestimmen den Schutzgegenstand zumindest dann nicht genau, wenn sie sich widersprechen (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 16.11.2022, T 3097/19, Key word detection/OMRON).