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Kein Verschlechterungsverbot nach Befangenheit des Spruchkörpers

Der Grundsatz des Verbots der reformatio in peius ist nicht anwendbar, wenn eine Sache wegen des Verdachts der Befangenheit an einen Spruchkörper in neuer Zusammensetzung zurückverwiesen wird (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 1. 4. 2022, T 727/19 ).