Strenger Beweismaßstab für Internet-Veröffentlichungen
Kürzlich hatte sich die Rechtsmittelabteilung des Patentamts mit der Frage zu befassen, ob bestimmte Informationen im Internet vor dem Prioritätstag des Streitpatents öffentlich zugänglich waren. Die Rechtsmittelabteilung hielt fest, dass auch Offenbarungen im Internet zum Stand der Technik gehören....