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Zum Naheliegen von nicht-technischen Merkmalen

Nach dem Comvik-Ansatz können die nicht-technischen Merkmale eines Anspruchs in jenes Ziel einbezogen werden, welches auf einem nicht-technischen Gebiet erreicht werden soll. Anschließend stützt sich der Ansatz auf etwas, was man als juristische Fiktion bezeichnen könnte, nämlich darauf, dass dieses Ziel, einschließlich der beanspruchten nicht-technischen Merkmale, der Fachperson vorgelegt würde, und diese mit der „objektiven“ technischen Aufgabe betraut würde, eine Lösung technisch umzusetzen, mit der das angegebene Ziel erreicht wird. Die Frage, ob die Fachperson überhaupt auf die nicht-technischen Merkmale kommen würde, stellt sich daher nicht, weil diese Merkmale der Fachperson bereits als Teil des zu erreichenden Ziels bekannt gemacht worden sind. Die für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit relevante Frage ist vielmehr, ob es für die mit der „objektiven“ technischen Aufgabe betrauten Fachperson naheliegend wäre, eine dem beanspruchten Gegenstand entsprechende, technische Lösung zu verwirklichen (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 23.6.2022, T 351/19).