SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Vorlagen an die Große Beschwerdekammer

Liegt es in der Zuständigkeit des EPA, darüber zu entscheiden, ob ein Verfahrensbeteiligter zu Recht behauptet, Prioritätsrechtsnachfolger im Sinne von Art 87 Abs 1 lit b EPÜ zu sein?
Falls obige Frage zu bejahen ist: Kann sich Person B wirksam auf das in einer PCT-Anmeldung beanspruchte Prioritätsrecht berufen, wenn a) in einer PCT-Anmeldung Person A als Anmelder nur für die USA und Person B als Anmelder für andere benannte Staaten, einschließlich des regionalen europäischen Patentschutzes, benannt ist und b) die PCT-Anmeldung eine Priorität aus einer früheren Patentanmeldung beansprucht, in der Person A als Anmelderin benannt ist, und c) die in der PCT-Anmeldung beanspruchte Priorität im Einklang mit Art 4 PVÜ steht (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 28.1.2022, T 1513/17; anhängig vor der EPA Große Beschwerdekammer unter G 1/22)?