UPC-Zentralkammer: Änderung des Patents
Die Klägerin hat beantragt, das Gericht möge feststellen, dass keine weiteren Änderungen mehr eingereicht werden dürfen. Das Gericht sieht keine rechtliche Grundlage, um präventiv und kategorisch die Einreichung weiterer Hilfsanträge auszuschließen oder den Beklagten anzuweisen, die Hilfsanträge konvergenter zu gestalten. Eine Ankündigung, sich das Recht vorzubehalten, diese Hilfsanträge nach Bedarf zu ändern, z.B. zu kombinieren, und/oder die Reihenfolge der Hilfsanträge im weiteren Verlauf des Verfahrens zu ändern, ist aber nicht als eingereichter Hilfsantrag zu werten, da es an einem konkreten Vorschlag fehlt. (ZK München, UPC 31.1.2024, CFI 252/2023).