Start des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts für 1. April 2023 erwartet
Mit dem Einheitlichen Patentgericht (EPG, englische Abkürzung: UPC) wurde ein gemeinsames Patentgericht für derzeit 17 EU-Mitgliedsstaaten (darunter Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich) geschaffen. Ein vom EPG selbst veröffentlichter Zeitplan nennt nun erstmals einen konkreten Termin für das Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ). Demnach soll das EPG nach langjährigen Verzögerungen am 1. April 2023 endlich seine Pforten für Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren öffnen.
Derzeit läuft noch die Phase der vorläufigen Anwendung, die mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch Österreich Anfang Jänner 2022 eingeleitet wurde. Laut dem nun veröffentlichten Zeitplan wird Deutschland das EPGÜ im Dezember 2022 ratifizieren und damit die dreimonatige "Sunrise Period" ab 1. Jänner 2023 auslösen. Ab dem 1. April 2023 soll es möglich sein, europäische Patente mit einheitlicher Wirkung ("Einheitspatente") zu erlangen sowie Klagen vor dem EPG einzureichen.
SONN unterstützt Sie nicht nur bei der Erlangung von Einheitspatenten, sondern vertritt Sie auch vom ersten Tag an in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem EPG. Für Fragen steht Ihnen das Team von SONN gerne zur Verfügung.