SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Senkung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Registrierung von Gemeinschaftsmarken ab dem 1. Mai 2009

Das Harmonsierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wird seine Amtsgebühren ab dem 1. Mai 2009 deutlich reduzieren.

  • Die Grundanmeldegebühr (1 bis 3 Klassen) wird € 1.050,-- für eine Anmeldung per Post oder Fax und € 900,-- für eine Anmeldung per e-filing betragen. Die zusätzliche Klassengebühr von € 150,-- pro Klasse ab der vierten Klasse bleibt gleich.
  • Die Registrierungsgebühren entfallen.
  • Die Gebühr für die Benennung der EU im Rahmen einer internationalen Marke wird auf € 870,-- gesenkt.
  • Für alle EU-Marken, die vor dem 1. Mai 2009 angemeldet wurden und zu denen per 1. Mai die Aufforderung zur Zahlung der Eintragungsgebühren noch nicht eingelangt ist, entfallen die Eintragungsgebühren.

In Anbetracht dieser Gebührensenkung werden auch wir unser Honorar entsprechend senken, resultierend in einer Reduktion der gesamten Anmelde- und Registrierungskosten um etwa 30%.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team von Sonn & Partner Patentanwälte gerne zur Verfügung.