SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Rechtliches Gehör und Begründungspflicht

Wenn in der bekämpften Entscheidung erstmals eine andere Druckschrift als neuheitsschädlich entgegengehalten wird, ohne der Antragstellerin zuvor Gelegenheit gegeben zu haben dazu Stellung zu nehmen, ist das rechtliche Gehör der Antragstellerin verletzt. Eine Abweisung aufgrund mangelnder Neuheit und Erfindungsqualität erfordert eine überprüfbare Begründung. Hierfür ist bei der Neuheitsprüfung erforderlich in einem Einzelvergleich darzulegen, welche (bekannten) Merkmale die Merkmale der Patentansprüche der Antragstellerin neuheitsschädlich vorwegnehmen; bei Prüfung der erfinderischen Tätigkeit ist zu begründen, warum der Fachmann in Kenntnis dieser Dokumente ohne erfinderisches Zutun auf die anmeldungsgemäße Lösung gekommen wäre. (OLG Wien 20.11.2017, 133R88/17i)