SONN Patentanwälte – IP Attorneys

"Mozart" beschreibend für Liköre

Auf den ersten Blick würde man "Mozart" wohl eher mit Musik als mit Likören in Verbindung bringen. Dessen ungeachtet hat der OPM (OBm4/11) jüngst ausgesprochen, dass der beschreibende Charakter des Zeichens "Mozart" für Liköre notorisch geworden ist.

Die Inhaberin der für alkoholische Getränke (ausgenommen Biere und Liköre) registrierten Marke "MOZART" meldete zu dieser Marke eine Warenerweiterung auf alkoholische Getränke, ausgenommen Biere, an. Die Rechtsabteilung des Österreichischen Patentamts stellte mit Beschluss fest, dass sich der Antrag auf Erweiterung des Warenverzeichnisses nur auf Liköre beziehen könne. Der Begriff "Mozart" werde jedoch bei Likören als Hinweis auf den Geschmack verstanden und habe daher beschreibenden Charakter. Diese Entscheidung wurde zunächst von der Rechtsmittelabteilung und nun auch vom OPM bestätigt.

In seiner Begründung führte der OPM aus, dass die beteiligten Verkehrskreise den Zeichenbestandteil "Mozart" wegen des Erfolgs der "Mozartkugel" als Hinweis auf bestimmte Zutaten - Marzipan, Nougat und Schokolade - und damit auf einen bestimmten Geschmack verstehen. Folglich könne die Marke "MOZART" für Liköre nur registriert werden, wenn sie durch Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat.

Der vorliegende Fall illustriert, wie ein ursprünglich nicht beschreibender Begriff durch intensive Benutzung für bestimmte Waren auch für andere - ähnliche - Waren beschreibend werden kann.

Dr Rainer Beetz, LL.M.