SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Computersimulationen sind unter gewissen Voraussetzungen patentierbar

Im Rahmen der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit wird eine computerimplementierte Simulation eines technischen Systems, die als solche beansprucht wird, als eine technische Aufgabe lösend angesehen, sofern sie eine technische Wirkung erzeugt, die über die Implementierung der Simulation in einem Computer hinausgeht. Es ist in diesem Zusammenhang nicht hinreichend, dass die Simulation ganz oder teilweise auf technischen Grundsätzen beruht, die dem simulierten System zu Grunde liegen. Beides gilt auch dann, wenn die computerimplementierte Simulation als Teil eines Designprozesses, insb zur Überprüfung eines Designs, beansprucht wird (EPA-GBK 10. 3. 2021, G 1/19, Pedestrian simulation).