SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Allgemeines Fachwissen darf von Amts wegen eingeführt werden

Nicht nur im einseitigen, sondern auch im zweiseitigen Beschwerdeverfahren darf die BK von Amts wegen, allgemeines Fachwissen, welches der Aufrechterhaltung des Patents entgegen steht, ins Verfahren einführen. Für dieses allgemeine Fachwissen muss kein schriftlicher Nachweis erbracht werden, insoweit die BK auf dem betreffenden technischen Gebiet aufgrund der Erfahrung ihrer Mitglieder sachkundig ist (EPA-BK 25. 1. 2021, T 1370/15).