SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien tritt dem Europäischen Patentübereinkommen bei

Die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (MK) hat am 28. Oktober 2008 die Urkunde über den Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) hinterlegt.

Damit tritt das EPÜ für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 1. Jänner 2009 in Kraft.

Der Europäischen Patentorganisation gehören somit ab 1. Jänner 2009 die folgenden 35 Mitgliedstaaten an:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Weitere Einzelheiten über die Auswirkungen des Beitritts und die Durchführungsbestimmungen zum EPÜ, die die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erlassen hat bzw. noch erlässt, werden auf der homepage des Europäischen Patentamts bzw. im Amtsblatt des Europäischen Patentamts veröffentlicht.