UPC-Lokalkammer: Streithilfe
Ein Streithelfer hat die mit der Parteistellung verbundenen Rechte und nimmt am Verfahren teil, jedoch unter dem Vorbehalt, dass gemäß R 313.2 VerfO der Beitritt zur Unterstützung einer Klage oder eines Teils davon erfolgt. Das bedeutet, dass der Streithelfer keine Ansprüche geltend machen darf,...