UPC-Berufungsgericht: Maßstab bei der Beurteilung einer ausreichenden Offenbarung
Die ausreichende Offenbarung nach Art 138 Abs 1 lit iVm Art 83 EPÜ ist auf Grundlage des Patents in seiner Gesamtheit zu prüfen, also auf der Grundlage der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen, aus der Perspektive der Fachperson mit ihrem allgemeinen Fachwissen zum Anmelde- bzw. Prioritätsdatum....