Behebung von Widersprüchen zwischen Ansprüchen und Beschreibung im Einspruchsverfahren
In Anwendung der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 3/14 darf ein Einwand nach Artikel 84 EPÜ, wonach ein Anspruch nicht durch die Beschreibung gestützt wird, im Einspruchs- oder Einspruchsbeschwerdeverfahren nur dann geprüft werden, wenn und nur insoweit dieser Mangel durch eine Änderung...