Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern
Die österreichischen Vorschriften betreffend die Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern sind in mehrerlei Hinsicht zu jenen in Deutschland verschieden. Zwei Unterschiede sollen hier hervorgehoben werden.
In Österreich ist es einem Arbeitgeber freigestellt, ob er Patente bzw....