SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Vorlage an die EPA-GBK zur Stellung des beigetretenen vermeintlichen Verletzers

Kann das Beschwerdeverfahren nach Rücknahme aller Beschwerden nur mit einem Dritten fortgesetzt werden, der während des Beschwerdeverfahrens als vermeintlicher Verletzer beigetreten ist? Kann der Dritte insbesondere die Stellung des Beschwerdeführers erlangen, die einer zur Beschwerde berechtigten Person im Sinne von Art 107 S. 1 EPÜ zukommt (EPA-BK 11. 11. 2024, T 1286/23, Skin cleanser; anhängig vor der EPA-GBK unter G 2/24)?