Verstoß gegen die Menschenwürde bei Mensch-Tier-Mischwesen
Mensch-Tier-Mischwesen und Verfahren zu ihrer Herstellung sind gemäß Art 53 lit a EPÜ von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, wenn die Erfindung gegen die Menschenwürde verstößt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beim Anspruchsgegenstand nicht ausgeschlossen ist, dass sich die an der Mensch/Schwein-Chimäre beteiligten menschlichen Zellen in das Gehirn des Schweins integrieren und/oder sich zu Keimzellen der Chimäre entwickeln und zu einer Chimäre mit menschlichen oder menschenähnlichen Fähigkeiten führen (EPA-BK 4. 9. 2024, T 1553/22, Human-pig chimeras/UNIVERSITY OF MINNESOTA).