Verstoß gegen die guten Sitten bei der Erfindungsgenese
Selbst wenn das Verhalten des Patentinhabers während der Entwicklung der Erfindung als gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßend angesehen würde (hier: als von den Einsprechenden als unlauter dargestellte Forschungsarbeiten über traditionelle Malariamittel bei der indigenen Bevölkerung von Französisch-Guayana), betrifft dies nicht die kommerzielle Verwertung der Erfindung und ist daher kein Grund, die beanspruchte Erfindung nach Art 53 lit a von der Patentierbarkeit auszuschließen (EPA-BK 31. 5. 2024, T 2510/18).