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UPC-Lokalkammer: Zuweisung technischer Richter

Die Beklagten beantragen eine Überprüfung der Zuweisung des technisch qualifizierten Richters und die Zuweisung eines neuen technisch qualifizierten Richters mit Erfahrung im Bereich des Maschinenbaus. Der Antrag wird abgewiesen. Es gibt im EPGÜ keine Grundlage dafür, dass die Parteien Vorschläge bezüglich der Zuweisung eines Richters mit einem speziellen technischen Hintergrund machen. Der einzige Grund, aus dem eine Partei der Teilnahme eines Richters an dem Verfahren widersprechen kann, sind Befangenheitseinwände gemäß Artikel 7 Absatz 4 des EPGÜ (Präsidentin Gericht erster Instanz, Unified Patent Court 2.9.2024, Court of First Instance 368/2024).