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UPC-Lokalkammer: Vorbenutzungsrecht

Soweit deutsches Recht gem Art 28 EPGÜ auf ein privates Vorbenutzungsrecht Anwendung findet, ist es erforderlich, dass vor dem Prioritätstag eine feste und endgültige Entscheidung zur Nutzung der behaupteten Vorbenutzung getroffen wurde (LK Mannheim 2. 4. 2025, CFI 365/2023).