UPC-Lokalkammer: Verfahrensrechtliche Entscheidung: Festsetzung von Zwangsgeldern bei verzögerter Beweissicherung
Die Lokalkammer Kopenhagen ordnete eine Beweissicherung an. Bei der Durchführung der Maßnahme verweigerten die Beklagten entgegen der gerichtlichen Anordnung den Zugang zu kritischen IT-Systemen. Das Gericht erließ daraufhin eine Anordnung, wonach die Beklagten ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 EUR pro Tag zu zahlen haben, bis die erforderlichen Zugangscodes vollständig übermittelt werden. Die Beklagten stellten die Informationen jedoch erst mit erheblicher Verzögerung bereit. Bei der endgültigen Festsetzung des Betrags wich das Gericht unter Berücksichtigung von Billigkeits- und Proportionalitätserwägungen von der ursprünglichen Androhung ab. Für den ersten Zeitraum (18 Tage totale Verweigerung) wurde ein Tagessatz von 2.500 EUR festgelegt. Für den zweiten Zeitraum (weitere 18 Tage teilweise Verweigerung bezüglich des Laptops) wurde der Satz auf 1.250 EUR reduziert. Insgesamt wurden die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 67.500 EUR an das Gericht verpflichtet (LK Kopenhagen 5.12.2025, CFI 492/2024).