UPC-Lokalkammer: Materiellrechtliche Entscheidung: Trennungsprinzip, Bindungswirkung, geänderte Ansprüche
In einem getrennten Verfahren, in dem die Widerklage auf Nichtigerklärung von der Lokalkammer an die Zentralkammer verwiesen wurde (Bifurcation), ist die Lokalkammer an den neuen Wortlaut der Ansprüche gebunden, der sich aus der Änderung des Streitpatents durch eine Entscheidung der Zentralkammer ergibt. In einem solchen getrennten Verfahren ist die Frage der Rechtsbeständigkeit für die Verletzungsklage unbeachtlich, wenn die Lokalkammer keine Verletzung feststellt (LK Düsseldorf 28.1.2026, CFI 315/2024).