SONN Patentanwälte – IP Attorneys

UPC-Lokalkammer: Materiellrechtliche Entscheidung: Mittelbare Patentverletzung, Rechtsfolgen, Vorläufiger Schadenersatz

Die Anordnung eines Rückrufs, endgültiger Entfernung aus den Vertriebswegen und Vernichtung kommt hinsichtlich Produkten, die nur im Wege der mittelbaren Patentverletzung angegriffen werden, im Regelfall nicht in Betracht, da diese nicht „Gegenstand des Patents“ sind. Auch wenn R 119 VerfO die Möglichkeit eröffnet, vorläufigen Schadenersatz pauschaliert zuzusprechen, bedarf es für die Zuerkennung einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage. Das Vorbringen der Klägerin muss erkennen lassen, dass seine Forderung auf einer auf bestimmten Tatsachen basierenden plausiblen Schätzung beruht. Beruft sich die Nichtigkeitsklägerin zur Begründung ihrer Nichtigkeitsklage auf fehlende erfinderische Tätigkeit, genügt es nicht, die Dokumente, auf die sie sich stützt, lediglich zu benennen. Sie muss den Offenbarungsgehalt erläutern und konkret darlegen, weshalb und auf welche Weise die Fachperson die einzelnen Schriften miteinander kombiniert (LK Düsseldorf 10.12.2025, CFI 316/2024).