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UPC-Lokalkammer: Materiellrechtliche Entscheidung: Abweisung Verletzungsklage wegen mangelnder Substantiierung, bedingte Widerklage

Die Lokalkammer Mannheim wies die Verletzungsklage bezüglich des Streitpatents ab, da die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, dass die angegriffenen Ausführungsformen die patentgemäßen Merkmale verwirklichen. Im Zentrum des Streits stand die Auslegung der Funktion des „Brokers“ (Merkmal 1.4), der basierend auf Bedrohungs-Metadaten eines von mehreren Cyber-Analysesystemen bestimmen soll. Das Gericht legte dieses Merkmal so aus, dass der Broker über eine gewisse Intelligenz verfügen muss, um Metadaten auszulesen und darauf basierend eine dynamische Auswahl des geeigneten Analysesystems zu treffen, anstatt lediglich als vorkonfigurierter Switch zu fungieren. Da die Beklagten bestritten hatten, dass ihre Produkte (insbesondere die „AppStack“-Software) über eine solche Funktionalität im Quellcode verfügen, und die Klägerin diesen Vortrag nicht durch konkrete Tatsachen oder Beweisangebote entkräften konnte, wurde die Klage mangels hinreichender Substantiierung abgewiesen. Über die widerklagend geltend gemachte Nichtigkeit des Patents wurde nicht entschieden, da die Beklagten die Widerklage in der mündlichen Verhandlung unter die innerprozessuale Bedingung gestellt hatten, dass das Gericht eine Verletzung feststellt – eine Bedingung, die das Panel als zulässig erachtete (LK Mannheim 5.12.2025, CFI 414/2024).