SONN Patentanwälte – IP Attorneys

UPC-Lokalkammer: Geschäftsgeheimnisschutz

Die Klägerin beantragt gemäß R 262A VerfO, dass finanzielle Informationen, die mit ihrer Antwort auf einen Antrag auf Sicherheitsleistung gemäß R 158 VerfO vorgelegt wurden, vertraulich behandelt werden. Dem Antrag wurde stattgegeben. Lediglich der Anwalt der Beklagten erhält Zugang zu vertraulichen Informationen; dies ist mit Zustimmung der Parteien zulässig (LK Mailand, UPC 6.5.2024, CFI 241/2023).