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UPC-Berufungsgericht: Verfahrensrechtliche Entscheidung: Rücknahme der Berufung, Gerichtsgebühren

R 370.9 lit b VerfO wurde mit Wirkung zum 1.1.2026 geändert und sieht nun eine Rückerstattung der Gerichtsgebühren in Höhe von 50 % vor, wenn eine Klage vor Abschluss des schriftlichen Verfahrens zurückgenommen wird, anstatt wie bisher 60 %. Die neue Regelung gilt nur für solche Klagen und Anträge, die nach dem 31.12.2025 eingereicht wurden (UPC 9.1.2026, CoA 5/2025).