SONN Patentanwälte – IP Attorneys

UPC-Berufungsgericht: Anwendbarkeit

Es gibt keine Übergangsregelungen in Verbindung mit Art 34 EPGÜ. Wenn ein Unterzeichnerstaat des UPC das Abkommen ratifiziert und ihm beitritt, sollte die Anwendung von Art 34 EPGÜ automatisch und ohne Einschränkungen ab dem Tag des Beitritts erfolgen (UPC 3. 3. 2025, CoA 523/2024).