UPC-Berufungsgericht: Anspruchsauslegung
Als allgemeiner Auslegungsgrundsatz für Patentansprüche gilt, dass sogenannte "means-plus-function"-Merkmale als jede Ausführungsform zu verstehen sind, die geeignet ist, die betreffende Funktion auszuführen (UPC 14. 2. 2025, CoA 382/2024).