UPC-Berufungsgericht: Anspruchsauslegung
Die Auslegung eines Patentanspruchs ist eine Rechtsfrage. Daher kann das Gericht die richterliche Aufgabe der Anspruchsauslegung nicht einem Sachverständigen überlassen, sondern muss den Anspruch selbständig auslegen. Der Fachmann ist eine fiktive Person, die nicht mit einer realen Person aus dem technischen Gebiet der Erfindung gleichgesetzt werden kann. Entscheidend sind nicht die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person, sondern vielmehr das allgemeine Fachwissen, das in dem betreffenden technischen Gebiet üblich ist, sowie die durchschnittlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in diesem Fachbereich. Die Beurteilung dieser Umstände obliegt dem Gericht, nicht dem Sachverständigen (UPC 30. 4. 2025, CoA 768/2024).