SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Unzulässige Streichung eines Disclaimers

Die Streichung eines in der ursprünglich eingereichten Fassung der Anmeldung ausdrücklich als "Nicht-Teil" der Erfindung offenbarten Disclaimers ist nicht zulässig, wenn die Streichung des Disclaimers dazu führt, dass der "Nicht-Teil" nun teilweise doch beansprucht wird. Die Tatsachen, dass es sich bei der Anmeldung um eine Teilanmeldung handelt und dass der Disclaimer aus patentrechtlichen Gründen eingeführt worden ist, sind dabei unerheblich (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 29. 10. 2021, T 2327/18, Galvanikbad/COVENTYA).