SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Teilbereichs-Neuheit versus „Goldstandard“

Der Grundsatz, wonach ein beanspruchter Teilbereich gegenüber einem bekannten Bereich „eng“ und von sämtlichen konkreten Ausführungsbeispielen „hinreichend weit entfernt“ sein muss, um Neuheit zu begründen, ist – in Fortführung von T 1688/20, wonach derselbe Offenbarungsbegriff für Art 54 und 123(2) EPÜ gilt – mit dem Erfordernis der unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung unvereinbar (EPA-BK 20. 02. 2025, T 667/23, Aluminum Alloys/Arconic).