SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs kann dem Verschlechterungsverbot unterliegen

Ist die Einsprechende die einzige Beschwerdeführerin gegen eine Zwischenentscheidung, in der die Aufrechterhaltung eines Patents in geänderter Fassung beschlossen worden ist, so unterliegt ein Einwand der Patentinhaberin (als Beschwerdegegnerin), der sich auf die Unzulässigkeit des Einspruchs bezieht, dem Verbot der reformatio in peius. Folglich muss es der Beschwerdekammer versagt bleiben, die Aufrechterhaltung des Patents in der erteilten Fassung anzuordnen, wegen der Unzulässigkeit des Einspruchs (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 21.6.2022, T 882/17).