SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Key case: OGH lässt Gebrauchsmuster auf computerimplementierte Erfindung zu

In einer bahnbrechenden Entscheidung (4 Ob 119/20h) gab der österreichische Oberste Gerichtshof seine bisherige Haltung auf und übernahm den "any hardware"-Ansatz des Europäischen Patentamts zur Beurteilung der Technizität einer computerimplementierten Erfindung. Dies bedeutet, dass es vorhersehbarer und generell einfacher geworden ist, computer-implementierte Erfindungen mit einem österreichischen Gebrauchsmuster zu schützen. Die Anmeldung, die zu dieser Entscheidung geführt hat, wurde von unserer Kanzlei eingereicht und in erster Instanz (Österreichisches Patentamt) und zweiter Instanz (OLG Wien) weiterverfolgt. Gemeinsam mit Alexander Koller von SSW haben wir den Fall erfolgreich vor den österreichischen Obersten Gerichtshof gebracht.