SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Grundsatz der Öffentlichkeit und der Online-Kalender der Beschwerdekammern

Die Eintragung einer mündlichen Verhandlung in den Online-Kalender der Beschwerdekammern ist keine zwingende Voraussetzung für die Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit. Das Ausbleiben eines solchen Eintrags stellt daher für sich genommen keinen Verstoß gegen diesen Grundsatz dar (EPA-BK 20. 03. 2025, T 1713/22).