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EPA Rechtsprechung: Zulässigkeit von Anträgen im Beschwerdeverfahren

Nach Art 12 Abs 4 VOBK ist grundsätzlich das gesamte Beschwerdevorbringen zu berücksichtigen, wenn und soweit es sich auf die Beschwerdesache bezieht und ausreichend substantiiert ist. Die Kammer ist nach dieser Vorschrift jedoch auch befugt, Anträge nicht zuzulassen, die bereits im erstinstanzlichen Verfahren hätten vorgebracht werden können. Wenn die Patentinhaberin mit ihrem Verhalten die Prüfung der ursprünglich erteilten Ansprüche im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindert und erst im Beschwerdeverfahren auf die Ansprüche in der erteilten Fassung zurückgreift, würde es der gebotenen Verfahrensökonomie zuwiderlaufen, dies zuzulassen (EPA-BK 27.11.2017, T 1578/13).