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EPA-Rechtsprechung: Übertragung von Teilprioritäten

Im Zusammenhang mit generischen „ODER“-Ansprüchen iSd der E zu Teilprioritäten G 1/15 ist das Recht auf eine Teilpriorität getrennt vom generischen Prioritätsrecht übertragbar. Eine solche Übertragung bringt allerdings mit sich, dass das verbleibende, generische Prioritätsrecht eingeschränkt ist. Der Anmelder der ersten Anmeldung kann ein solches Recht auf Teilpriorität nicht übertragen und zugleich diese Teilpriorität im Kontext der generischen Priorität beanspruchen (EPA-BK 5.6.2018, T 969/14).