SONN Patentanwälte – IP Attorneys

EPA: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Abwesenheit in der mündlichen Verhandlung

Das Recht auf rechtliches Gehör ist ein grundlegendes Prinzip im Patentverfahren, dessen Grenzen hier präzisiert werden. Wenn die Beschwerdekammer in der mündlichen Verhandlung erstmals die Neuheit oder die erfinderische Tätigkeit eines Gegenstands gegenüber bereits im Verfahren befindlichen Druckschriften diskutiert, die zuvor nur für höherrangige Anträge erörtert worden waren, stellt dies für eine abwesende Partei keine unzulässige Überraschung dar. Das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 113 EPÜ wird durch ein solches Vorgehen nicht verletzt. (EPA-BK 21.10.2025, T 77/23)