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EPA: Keine automatische Übernahme erstinstanzlicher Anträge in das Beschwerverfahren

In dieser Entscheidung befasst sich die Beschwerdekammer mit den strengen formalen Anforderungen an die Einbringung von Anträgen aus der vorhergehenden Instanz. Anträge, die während des erstinstanzlichen Verfahrens eingereicht, über die aber von der ersten Instanz nicht entschieden wurde (sogenannte „Carry-Over-Requests“), werden nicht automatisch zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Solche Anträge müssen vom Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung explizit erneut substantiiert werden, um im weiteren Beschwerdeverfahren Berücksichtigung zu finden. (EPA-BK 18.12.2025, T 1296/23, Puff count/FONTEM)