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EPA: Das Konzept der „photographischen“ Neuheit bei Patentansprüchen

Ein einziges im Stand der Technik nicht offenbartes technisches Merkmal reicht aus, um einem Anspruch Neuheit zu verleihen, unabhängig von seiner technischen Wirkung. Bei dieser Beurteilung gilt gewissermaßen das Konzept der „photographischen“ Neuheit. Die technische Wirkung eines Merkmals ist hingegen erst bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Relevanz. (EPA-BK 09.12.2025, T 1070/23)