EPA-Beschwerdekammer: Keine interpretatorischen Purzelbäume bei Widerspruch zur Beschreibung
Ein Patentanspruch sollte auch in Anwendung der rezenten Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 1/24 nicht auf Grundlage von Merkmalen aus Ausführungsbeispielen enger ausgelegt werden, als ihn die Fachperson angesichts seines reinen Wortlauts verstehen würde. Bei einem Widerspruch zwischen der Anspruchsformulierung und der Beschreibung obläge es dem Patentinhaber, diesen durch eine Anspruchsänderung zu beheben. Es ist nicht die Aufgabe der Beschwerdekammern, eine solche Angleichung mental durch interpretatorische Purzelbäume (Original: „interpretative somersaults“) zu vorzunehmen (EPA-BK 30.06.2025, T 2027/23, Turnable ladder/IVECO).